Wer meinen Newsletter schon länger liest, der weiß: Ich bin True Crime Fan.
Einen Podcast, den ich gerne höre, ist der meines „Heimatsenders“, des hessischen Rundfunks: VERURTEILT! Der Gerichtspodcast.
Ein Fall von dem wir als Unternehmer etwas lernen können ist die Folge: „Fridge of Death“. Denn das „Verbrechen“ fand in einem Frankfurter Lokal im Rahmen eines PROBEARBEITENS statt.

Ein ganz normaler Probetag?

Eine Frau hatte in einen Frankfurter Lokal einen Probearbeitstag als Servicekraft. An diesem Probearbeitstag bekam die Frau vom Lokalbetreiber die Aufgabe einen Kühlschrank zu reinigen. Sie reinigte den Kühlschrank, indem sie ihn „aussprühte“.

Ob der Inhaber des Lokals ihr die Dose mit dem vermeintlichen Reinigungsspray in die Hand drückte oder ob sie die Dose selbst aus einem Regal mit Reinigungsmitteln entnommen hat, darüber waren sich die beiden später nicht mehr einig.

Denn die Reinigung hatte sehr intensive Wirkung:
Wenige Minuten nach dem „Aussprühen“ flog der Kühlschrank in die Luft. Er explodierte. Die Detonation war so heftig, dass die Scheiben des Lokals und die eines benachbarten Friseursalons zersprangen. Zum Glück hatten alle Anwesenden wohl einen sehr guten Schutzengel. Trotz der enormen Druckwelle wurden „nur“ die Probearbeitskraft und ein Gast verletzt.

Was war geschehen?

Die Spraydose, war nicht das Reinigungsmittel, dass sie hätte verwenden sollen, sondern ein Duftspray. Das Propan-Butan Gemisch mit hochexplosiven Aerosolen aus der Duftspraydose entzündete sich in dem Moment, in dem der Kühlschrankmotor ansprang. Beim Anspringen entsteht nämlich ein kleiner Startfunke.

Jetzt stellt sich die Frage: Wer ist schuld?

Diese Frage sollte das in Rahmen einer Gerichtsverhandlung geklärt werden.
Die Richterin interessierte sich in der Verhandlung sofort dafür, wer genau diese Mitarbeiterin war und fragte nach. Der Angeklagte – der Lokalinhaber – antwortete: „Die hatte einen Probetag“.
Die Richterin hakte nach: „Und wie ist man da verblieben?“
Der Angeklagte meinte sinngemäß, es habe da keinen weiteren Kontakt nach dem Tag gegeben. Jetzt bohrte die Richterin weiter: „Es muss doch einen Arbeitsvertrag gegeben haben“. Der Lokalbetreiber erklärte der Richterin, dass Arbeitsverträge in der Gastronomie nicht üblich seien. Die Richterin kombinierte: „Ah! Ok, dann war das ein mündlicher Vertrag. Welche Konditionen wurden vereinbart und was sollte die Frau eigentlich arbeiten?“.
Nur aus dem Grund, dass die Ansprüche aus dem Probetag kein Punkt in der Anklage waren, wurde die Sache mit dem Probearbeitstag nicht weiterverfolgt. Glück im Unglück. Denn neben dem Schaden, hätten hier noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden können.
Aber wer war jetzt schuld?

Zunächst liefen die Ermittlungen gegen die „Probetagsfrau“, denn immerhin ging es um ein explodiertes Lokal, einen beschädigten Friseursalon und zwei Verletzte.

Die Frau wiederum beklagte ihren Probechef. Sie sah keine Schuld bei sich. Denn es war die Frage offen: Hat der Chef der Frau die Dose gegeben oder hat sie die Dose aus dem Regal genommen?

Die Staatsanwaltschaft urteilte: Der Lokalinhaber hat als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Und weil er diese besondere Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hat, muss er prüfen mit welchen Reinigungsmitteln hantiert wird. Die Mitarbeiterin auf Probe hat das auch noch bestärkt in dem sie ausgesagt hat, dass sie den Job unbedingt wollte und deshalb alles gemacht habe, was er ihr aufgetragen hat.

Ein Probetrag mit schlimmen Folgen:

Der Lokalbetreiber wurde vom verletzten Gast angeklagt. In diesem Zivilprozess kam es zu einem Vergleich. Der Lokalbetreiber zahlte ihm „Schmerzensgeld“.

Er wurde in einem anderen Prozess wegen fahrlässige Körperverletzung gegenüber der Probetagsfrau angeklagt.

Mit der ganzen Situation kam der Gastronom nicht zurecht. Er gab das Lokal auf und ist mittlerweile nach Angaben der Podcaster auf ALGII angewiesen.

Learnings für Unternehmer und Personalverantwortliche:

Wir sprechen bei coveto immer von einem Schnuppertag. Oft hört man auch den Begriff: Einfühlungsverhältnis.

Der Unterschied zu einer klassischen Probearbeit ist: Der Kandidat übernimmt keine Pflichten als Arbeitnehmer. Es wird keine konkrete Arbeitsleistung erbracht.
Der Arbeitgeber muss dem Kandidaten einen Einblick in zukünftige Aufgaben ermöglichen. Ziel des Einfühlungsverhältnisses ist es, zu schauen, ob die Voraussetzungen für eine spätere Zusammenarbeit gegeben sind.

Hört sich kompliziert an? Du bist dir unsicher wie du ein Einfühlungsverhältnis / einen Schnuppertag so gestaltest, dass er rechtlich passt und du und der Kandidat zu einer Entscheidung kommen? Dann habe ich was für dich:

Bei coveto haben wir ein Schnuppertagskonzept für jedes Aufgabengebiet. Bei einem unserer nächsten Online-Netzwerktreffen geben wir dazu einen tieferen Einblick. Willst du gerne dabei sein? Dann melde dich hier an, du bist als Newsletter Empfänger mein Gast und gerne schenke ich dir das Ticket mit dem Gutschein-Code "COVETO": coveto Online-Netzwerktreffen Personal (Hier klicken)

P.S.: Ich habe mich mit einer Bekannten, die eine Großküche leitet über diesen Podcast unterhalten. Sie meinte, dass sie das sehr gut nachvollziehen kann und dass ihr Probetags Desaster von neulich ihr nicht mehr so schlimm vorkommt. Ihre Geschichte: Eine Schnuppertagskandidatin hatte bei ihr hunderte von Bratwürsten „versehentlich“ durch den Fleischwolf gedreht. Meine Bekannte war sich sicher, dass sie eindeutig auf den Grünkohl und nicht auf die Bratwürste gezeigt hat, als sie den Auftrag: „Das bitte durch den Fleischwolf drehen“ gab.

Ist Dir einer der folgenden Sätze in den vergangenen Tagen durch den Kopf gegangen?

  • Ich habe viel zu wenig Bewerber!
  • Mein Unternehmen ist vom Fachkräftemangel betroffen!
  • Wir sind zu klein und unbekannt, niemand bewirbt sich bei uns!
  • Die Bewerber haben zu hohe Gehaltsvorstellungen!
  • Wir verlieren Bewerber an andere Unternehmen, die mehr bieten als wir!
  • Neue Mitarbeiter einzuarbeiten dauert zu lange!
  • In unserer Branche / in unseren Berufen will niemand mehr arbeiten!

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