coveto SaaS AGB
Partnerschaft braucht faire Regeln! Damit wir uns gut verstehen …
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Die coveto ATS GmbH, nachfolgend "Anbieter" genannt, erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").
1.2. Änderungen unseres Angebots vorbehalten.
1.3. Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. in Höhe von derzeit 19%.
1.4. Dieses Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software coveto auf Basis einer Miete zur Verfügung (Software as a Service). Der Kunde erhält darüber hinaus keine Rechte an der Serverhardware oder dem Programmcode.
2.2. In der Regel ist die Software 24 Stunden an 365 Tagen verfügbar. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb von regulären Arbeitszeiten (08:00 bis 18:00 Uhr) vorgenommen. Außerhalb dieser Zeit ist ein Zugang i.d.R. möglich, wird aber nicht garantiert. In dringenden Fällen können auch in der Kernzeit (08:00 bis 18:00 Uhr) Wartungsarbeiten notwendig werden - z.B. durch dringende Sicherheitsupdates.
2.3. Der Anbieter nimmt automatisch eine tägliche Sicherung des kompletten Datenbestands vor. Hierbei werden alle Dateien sowie alle sonstigen Daten und Einstellungen gesichert und i.d.R. für 3 Tage lang aufbewahrt.
2.4. Die in der Leistungsbeschreibung genannte Speicherkapazität gilt für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Webserver zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
2.5. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.
2.6. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
2.7. Der Anbieter kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen ("Vertragsübernahme"). Der Anbieter hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
2.8. Der Kunde bleibt Eigentümer der von ihm hinterlegten Daten.
2.9. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage eine aktuelle Datensicherung zur Verfügung. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellsten Preisliste.
3. Laufzeit, Vertragsverlängerung, Kündigung
3.1. Die Laufzeit beträgt, falls nicht anders angegeben, sechs Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, soweit der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat, zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes gekündigt wird.
3.2. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
3.2.a. der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
3.2.b. der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
3.3. Ein Zahlungsrückstand von vierzehn Kalendertagen berechtigt den Anbieter zu einer fristlosen Kündigung.
3.4. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten des Anbieters oder anderer Kunden des Anbieters durch den Kunden.
3.5. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet.
3.7. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Anbieter nach Ablauf von 14 Tagen sämtliche auf dem Webserver befindliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.
4. Allgemeine Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen, die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
5. Einschränkungen der Nutzung durch den Kunden, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter
5.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Nutzung von coveto den Server nicht übermäßig belastet. Der Anbieter hat das Recht, den Account des Kunden bei einer Überlastung vorrübergehend zu sperren.
6. Schnittstelle zu anderen Systemen
6.1. Allgemein
6.1.1. Der Anbieter stellt dem Kunden verschiedene optionale Schnittstellen zu anderen Systemen zur Verfügung. Der Kunde ist hierbei selbst für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Datenschutzes, zuständig.
6.1.2. Sofern eine Schnittstelle für den Kunden durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen seines Landes nicht erlaubt ist, ist der Kunde nicht berechtigt die entsprechende Schnittstelle zu nutzen.
6.2. E-Mail-Versand, Verbot
6.2.1. Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, beträgt dieser Wert 10 MB.
6.2.2. Der Versand von E-Mails über coveto ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als "Spam" bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden.
6.2.3. Dem Kunden ist untersagt mehr als 250 E-Mails pro Stunde zu versenden.
6.3. CV Parsing
6.3.1. Die CV Parsing Komponente ist in der Lage, aus einem freitextlichen Lebenslauf einen strukturierten Lebenslauf zu erstellen und die Daten in coveto einzutragen.
6.3.2. Sofern das Merkmal im gebuchten Tarif enthalten ist, kann der Kunde gemäß der jeweils aktuellen Preisliste Kontingente für die Extraktion erwerben. Für jede Bearbeitung eines Dokuments wird eine Konvertierung von den gebuchten Konvertierungen abgezogen. Das Kontingent ist innerhalb von zwei Jahren zu verbrauchen. Danach verfallen erworbene Kontingente.
6.3.3. Im Rahmen der Konvertierung wird das zu extrahierende Dokument mittels einer gesicherten HTTPS Verbindung an einen Server eines Technologiepartners übertragen, der im Vertrag über Auftragsverarbeitung im Anhang "Subunternehmer" spezifiziert ist.
6.3.4. Der Technologiepartner verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Dazu gehört, dass personenbezogene Daten keinesfalls an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke missbraucht werden.
6.3.5. Der Anbieter kann dem Kunden ein Test-Kontingent zur Verfügung stellen. Der Kunde kann daher die Qualität der Ergebnisse der Software im Rahmen einer Teststellung eruieren und ist daher in Kenntnis darüber, dass nicht alle aus einem Lebenslauf semantisch interpretierten und extrahierten Informationen inhaltlich immer korrekt sein können und somit im Einzelfall ein manueller Korrekturbedarf bestehen kann. Daher können der Anbieter und der Technologieanbieter keine Gewähr für die inhaltliche Korrektheit der extrahierten Informationen leisten.
6.3.6. Aus wichtigem Grund kann der Anbieter für diesen Bereich jederzeit mit einer Vorankündigung den Technologiepartner wechseln oder das Merkmal einstellen. Bei einer Einstellung erhält der Kunde eine Erstattung des bisher nicht verbrauchten Kontingents.
6.4. JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit
6.4.1. Sofern das Merkmal im gebuchten Tarif enthalten ist, kann der Kunde nach Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Bundesagentur für Arbeit die in coveto gespeicherten Stellenangebote an die Bundesagentur übertragen lassen.
6.4.2. Der Kunde muss zu diesem Zweck alle relevanten Daten, die sich aus der Kooperationsvereinbarung ergeben (Zertifikat, Konfigurationsdatei, Allianzpartnernummer, Arbeitgebernummer, Supplier ID, etc.) mitteilen.
6.5. SMS Versand
6.5.1. Sofern das Merkmal im gebuchten Tarif vorhanden ist, kann der Kunde SMS über coveto versenden lassen.
6.5.2. Für die Nutzung muss ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem der unterstützten Anbieter geschlossen werden.
7. Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung
7.1. Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.
7.2. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich oder erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Daneben hat der Kunde dem Anbieter in diesen Fällen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zu bezahlen.
7.3. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens sieben Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch die Sperrung des Accounts. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen.
7.4. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
7.5. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
8. Leistungsstörungen
8.1. Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.
8.2. Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen ("Störungsmeldung"). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm nachweislich entstandenen Schaden.
8.3. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.
9. Sperrung, Voraussetzungen und Aufhebung der Sperrung, Kostenerstattung
9.1. Nimmt der Anbieter eine Sperrung vor, so ist er zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird jedoch die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Der Anbieter genügt seinen Mitteilungspflichten, wenn er die jeweiligen Mitteilungen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse sendet. Für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung kann der Anbieter jeweils ein pauschales Entgelt von 10,00 EUR berechnen ("Sperr- und Entsperrgebühr").
9.2. Liegt offensichtlich ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter vor, das gegen geltendes deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, kann der Anbieter eine Sperrung vornehmen. Der Anbieter setzt den Kunden hierüber in Kenntnis.
9.3. Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das den Anbieter zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.
10. Datenschutz
10.1. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden.
10.2. Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können.
11. Gerichtstand, anwendbares Recht
11.1. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Nidda. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
11.2. Für die vom Anbieter auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Schriftform, Volljährigkeit, Salvatorische Klausel
12.1. Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist, sowie als gewerblicher Kunde, bzw. nicht als Verbraucher bestellt. Der Anbieter weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.
12.2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass so weit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax, nicht jedoch durch E-Mail, gewahrt wird.
12.3. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.
Stand: 2023-02-28