Gute Mitarbeiter zu finden ist zurzeit nicht einfach. Das Abwerben von Arbeitskräften aus bestehenden Arbeitsverhältnissen erfreut sich daher einer großen Beliebtheit. Welche Abwerbeversuche sind erlaubt und was ist unlautere Wettbewerb?

Ein Kunde aus der Zeitarbeit berichtete mir vor kurzem, dass ein Mitbewerber gezielt die Mitarbeiter seines Unternehmens angerufen hat und Ihnen einen höheren Stundenlohn versprach, wenn Sie zu ihm wechseln. Inwieweit dies bereits als wettbewerbswidriges Abwerben gilt kann und möchte ich nicht beurteilen. Ich habe aber einen interessanten Artikel vom 07.06.2012 der it-recht Kanzlei München im Netz gefunden, der sich mit diesem Thema beschäftigt. Im Artikel wird von einem Vorfall berichtet, in dem ein Unternehmen Mitarbeiter eines Mitbewerbers gezielt über soziale Netzwerke ansprach und negative Informationen über deren Mitarbeiter verbreitete. Nach dem Motto: Wissen Sie eigentlich wo Sie da arbeiten…. Diese Vorgehensweise wurde vom Landgericht Heidelberg als unlauterer Wettbewerb gewertet.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel

Vorheriger Artikel Nächster Artikel