Gastbeitrag von AG-Unternehmensberatung, Alexandra Gerhardt-Botzian:

Wer ist betroffen? Träger- versus Maßnahmenzertifizierung

Nachdem seit Anfang des Jahres eine Welle der Verunsicherung durch die Reihen der privaten Personalvermittler geht, gibt es nun endlich Klarheit, in Bezug auf die tatsächlichen Anforderungen für die anstehende Zertifizierung.

Generell müssen sich nur Träger (= Trägerzertifizierung) zertifizieren lassen, welche für die Arbeitsagenturen Leistungen erbringen.

Die AZAV unterscheidet hier 6 Gruppen von Anbietern:

  • Träger für Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung

  • Träger für ausschließlich erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigungen. (Private Personalvermittler)

  • Träger für Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung

  • Träger für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

  • Träger für Transferleistungen (Transfergesellschaften)

  • Träger für Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. (Behindertenwerkstätten)

Zusätzlich zur Trägerzertifizierung gibt es eine Maßnahmenzertifizierung für Anbieter der beruflichen Eingliederung und der beruflichen Weiterbildung (Gruppe 1 und Gruppe 4), wenn diese am Gutscheinverfahren teilnehmen. Bei der Teilnahme an Ausschreibungen ist eine Maßnahmenzertifizierung nicht notwendig.

Für die Trägerzertifizierung gibt es keine Verbundzertifizierungen. Hier muss jedes Unternehmen selbständig das Zertifizierungsverfahren durchlaufen!

Wie komme ich als privater Personalvermittler schnell und günstig zu meinem Trägerzertifikat?

Die AZAV setzt voraus, daß Sie als Träger ein funktionierendes QM-System vorhalten. Haben Sie bereits ein Qualitätsmanagementsystem, dessen Wirksamkeit Sie nachweisen können, da es bereist mehrere Jahre genutzt wird, müssen Sie sich nur noch den Anforderungen der AZAV zuwenden.

Sie benötigen als erstes ein QM-System!

Sie haben kein Qualitätsmanagement? Dann müssen Sie im ersten Schritt dieses System in Anlehnung an die DIN ISO 9001 einführen und die Wirksamkeit nachweisen. Achtung: Sie benötigen keine Zertifizierung nach der DIN ISO 9001!!!

Wie weise ich die Wirksamkeit des QM-Systems nach?

Da eine Zertifizierung des QM-Systems bis zum 31.12.2012 nicht realisierbar ist und die AZAV nur das Vorhandensein eines QM-Systems fordert, reicht der Nachweis aus, dass das System funktioniert. Den Nachweis können Sie erbringen, indem Sie das QM-System „intern“ durch einen qualifizierten Berater nach den Normen der DIN ISO 9001 auditieren lassen. Der Berater stellt Ihnen einen Auditbericht aus, welcher als Nachweis dient.

Wie erstelle ich ein QM-System?

Ein QM-System ist immer individuell und maßgeschneidert für Ihr Unternehmen. Es reicht nicht aus sich ein fertiges Handbuch zu kaufen und es in den Schrank zu stellen. Damit es funktioniert, müssen diverse Voraussetzungen geschaffen und konsequent umgesetzt werden. Hier dient die DIN 9001 als Basis. Einen ersten Leitfaden können Sie auf der Seite http://www.ag-unternehmensberatung.de/html/service.html herunterladen.

Da den meisten kleinen Unternehmen in der Regel die nötige Erfahrung und Manpower fehlt, ist es ratsam, sich Unterstützung durch einen qualifizierten Berater zu holen. Die AG-Unternehmensberatung erstellt Ihnen das persönliche Handbuch in 5 - 10 Arbeitstagen inklusive Schulung der Mitarbeiter und Implementierung in das Unternehmen.

Wenn Ihr QM-System steht, können Sie sich den Anforderungen der AZAV zuwenden.

Was fordert die AZAV?

Die AZAV soll die Qualität der Anbieter verbessern und die schwarzen Schafe der Branche aussieben. Gemäß AZAV § 2 müssen Sie daher folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis der fachlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

  • Nachweis der erfolgreichen beruflichen Eingliederung (Vermittlungsquote, Kontakte zur ARGE etc.)

  • Nachweis zum Einsatz von qualifiziertem Personal (Berufserfahrung, Bewertung durch Teilnehmer)

  • Nachweis, dass ein System zur Sicherung der Qualität erfolgreich angewendet wird. (Idealfall ISO 9001 oder 299990-Zertifikat alternativ Nachweis durch ein „internes Audit“)

Hier finden Sie den AZAV Leitfaden (bitte auf die "Fee" klicken)

Wie läuft die Zertifizierung ab?

Nach der Beauftragung eines Zertifizierers, stellt dieser die Zertifizierungsfähigkeit anhand der vorhandenen Unterlagen fest und teilt Ihnen dann einen Audittermin direkt vor Ort mit. Anhand eines festgelegten Ablaufs= Auditplan wird Ihr Unternehmen auf Basis eines Fragenkatalogs zur AZAV geprüft. Die Prüfung erfolgt „einstufig“. Für kleine Unternehmen liegt der Aufwand der Prüfung vor Ort bei ca. 6-8 Stunden. Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, wird Ihnen das begehrte Zertifikat für 5 Jahre erteilt. Innerhalb der 5 Jahre erfolgt jedoch ein externes Überwachungsaudit durch den Zertifizierer.

Bis wann muss ich zertifiziert sein?

Die Zertifizierung muss bis zum 31.12.2012 erfolgen.

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Ja! Qualifizierte und bei der KfW und/oder BAFA gelistete Berater haben die Möglichkeit Fördermittel für Ihr Unternehmen zu beantragen. So wird gerade für kleine Unternehmen die Beratung und Unterstützung durch einen Berater bezahlbar.

Sie haben noch Fragen?

Gerne können Sie sich an folgende Adresse wenden:

AG-Unternehmensberatung

Alexandra Gerhardt-Botzian

Info(at)ag-unternehmensberatung.de

Telefon: 06733-949767

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