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Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden die bisher klassischen Embargos um ein neues, personenbezogenes Embargo erweitert, welches bei der EG-Antiterrorismus-Verordnung zur Anwendung kommt. Durch diese Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, sollen Terroristen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen entzogen werden.

Von dieser Überwachungspflicht sind auch sämtliche inländischen Geschäftsbeziehungen betroffen, da der Aufenthaltsort der Personen unbekannt ist. Dies betrifft alle Unternehmensbereiche, nicht zuletzt sollten die Mitarbeiter überprüft werden. Nicht zuletzt fordern immer mehr Unternehmen von Personaldienstleistern die Überprüfung der Bewerber oder der überlassenen Mitarbeiter.

Die EU-Kommission stellt eine Datenbank zur Verfügung, in der Informationen über mutmaßliche terroristische Gruppierungen, Organisationen und Personen aufgeführt sind, und mit denen keine Geschäfte getätigt werden dürfen.

coveto kann ab sofort diese Datenbank mit den in coveto hinterlegten Bewerbern abgleichen.

Sie finden diesen Punkt unter Bewerber -> Bewerber Terror Liste. Die Datenbank wird alle 24 Stunden automatisch aktualisiert

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