Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 27. März 2025 ein wichtiges Urteil gefällt, das alle Arbeitgeber betrifft. Wir informieren Sie über die wesentlichen Inhalte und zeigen auf, wie Sie mit coveto rechtssicher handeln können.
Um was geht es
Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil BAG, Az: 8 AZR 123/24 entschieden, dass ein fehlender Vermittlungsauftrag an die Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber gewertet werden kann. Dies kann zu Entschädigungsansprüchen führen.
Was ist passiert
Eine IT-Sicherheitsfirma suchte einen "Scrum Master / Agile Coach" und veröffentlichte die Stellenausschreibung im Internet sowie in verschiedenen Jobportalen, einschließlich der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Ein schwerbehinderter Bewerber bewarb sich auf diese Stelle und wies in seinem Bewerbungsschreiben ausdrücklich auf seine Schwerbehinderung hin. Das Unternehmen entschied sich jedoch für einen anderen Kandidaten.
Der entscheidende Punkt: Das Unternehmen hatte zwar die Stelle in der Jobbörse der Bundesagentur veröffentlicht, aber keinen aktiven Vermittlungsauftrag an die Agentur für Arbeit erteilt.
Das BAG stellte fest, dass Arbeitgeber (nicht nur öffentliche Arbeitgeber) nach § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX verpflichtet sind, "frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen". Der fehlende Vermittlungsauftrag wurde als Indiz für eine mögliche Diskriminierung gewertet.
Das Gericht entschied eindeutig, dass das bloße Einstellen einer Stellenanzeige in die Jobbörse der Bundesagentur nicht ausreicht. Erforderlich ist vielmehr die ausdrückliche Erteilung eines Vermittlungsauftrags mit allen notwendigen Stellendaten über die offiziellen Kommunikationswege.
coveto-Kunden sind gut aufgestellt
Als coveto-Nutzer können Sie schnell und einfach einen Vermittlungsauftrag erteilen. So funktioniert es in coveto:
- Bearbeiten Sie einen Job und klicken Sie auf den Reiter BA.
- Setzen Sie den Schalter "Betreuung durch die BA" auf "Ja".
- Klicken Sie in der linken Navigationsleister auf "Prüfen und Veröffentlichen" und starten Sie die Veröffentlichung.
- coveto übermittelt automatisch einen Vermittlungsauftrag
- Die Übertragung erfolgt über die offizielle Schnittstelle der Bundesagentur mittels Ihres BA-Zertifikats
Eine ausführliche Anleitung finden Sie direkt in coveto. Klicken Sie oben rechts auf Hilfe.
Unsere nichtjuristische Einschätzung zum Thema
Uns ist bewusst, dass manche Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit nicht maximal begeistert sind, wenn Sie eine große Anzahl Vermittlungsaufträge übermittelt bekommen. Wir empfehlen hier freundlich mit Hinweis auf das Urteil zu antworten.
- Hinweis für Personalvermittler und Personalberater
Jobs, bei denen es ausschließlich um die Vermittlung geht, sind nach unserer laienhaften Einschätzung nicht betroffen. Auch hier gilt: Keine Rechtsberatung. - Hinweis für Zeitarbeitsfirmen
Unserer Einschätzung nach macht es keinen Unterschied, ob der Mitarbeiter überlassen wird oder nicht. - "Mich betrifft das nicht. Meine Jobs können nicht von behinderten Menschen ausgeführt werden.". Es gibt eine Vielzahl von sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen. Diabetes, Krebs und viele physische oder psychische Erkrankungen können zu einer Anerkennung als Schwerbehinderung führen.
Es ist uns auch nach intensiver Recherche kein Job eingefallen, der nicht durch behinderte Menschen durchgeführt werden könnte. Selbst in den vermeintlich "unmöglichen" Bereichen wie Polizei oder Feuerwehr finden sich Menschen mit Behinderung in verschiedenen Funktionen. Die Vielfalt möglicher Behinderungen und die damit verbundenen unterschiedlichen Fähigkeiten machen pauschale Ausschlüsse rechtlich und praktisch problematisch.
Wichtige Hinweise
Dieser Blog-Post stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Ihrer Rechtsabteilung. Die Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung über das BAG-Urteil. Bei konkreten rechtlichen Fragen zu Ihren Stellenbesetzungsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsabteilung oder einen spezialisierten Rechtsanwalt. Wir empfehlen hier sehr gerne unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experten Dominik Morstein.
Mehr Infos zum Arbeitsrecht?
Das nächste coveto Webinar, mit unserem Experten und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dominik Morstein, findet am 17. Oktober 2025 um 10:00 Uhr statt. Das Webinar ist kostenfrei.