Verwenden Sie auf Ihrer Webseite den Hinweis: “Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt”, um sich vor kostenpflichtigen Abmahnungen zu schützen?

Dann ist der Artikel - den Heise Anfang April 2012 veröffentlichte - für Sie von Interesse. Er behandelt die juristischen Folgen des sogenannten "Anti-Abmahnungs-Passus" auf der Webseite an einem aktuellen Beispiel. Dabei handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen zwei Personalvermittlungen.

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