Haben Sie einen Facebook Account? Nutzen Sie diesen nicht nur rein privat?
Dann ist das Urteil des LG Aschaffenburg vom 19.08.2011 für Sie wichtig: Für alle ganz oder teilweise geschäftlich genutzten Social Media Kanäle ergibt sich daraus eine Impressumspflicht. Betroffen sind nicht nur Facebook Accounts, sondern auch YouTube Kanäle und Twitter Accounts.