Haben Sie einen Facebook Account? Nutzen Sie diesen nicht nur rein privat?

Dann ist das Urteil des LG Aschaffenburg vom 19.08.2011 für Sie wichtig: Für alle ganz oder teilweise geschäftlich genutzten „Social Media Kanäle“ ergibt sich daraus eine Impressumspflicht. Betroffen sind nicht nur Facebook Accounts, sondern auch YouTube Kanäle und Twitter Accounts.

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