Automatischer Terrorlistenabgleich (Anti Terror Liste)

Diese gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Personen, mit denen Unternehmer geschäftliche Verbindungen eingehen übernimmt in coveto die Funktion "Terrorliste". Sie gleicht die Vornamen, Zweitnamen und Nachnamen der Personen mit dem Vorname Nachname und ggfs. Zweitnamen mit der sogenannten Antiterrorismusliste ab.

Warum ist das wichtig für mich?

Bei Nichtbeachtung der EG-Antiterrorismusverordnung drohen empfindliche Strafen, die von hohen Geldstrafen (bis zu 500.000 Euro) bis hin zu Freiheitsentzug (bis 15 Jahre) reichen können.

Die EG Antiterrorismusverordnung untersagt Geschäftskontakte zu einzelnen Personen und Organisationen, die in der sogenannten "Terrorliste" aufgeführt sind.

Während früher nur Lieferungen in bestimmte unter Embargo stehende Länder verboten oder nur mit Genehmigung möglich waren, sind bereits seit 2005 auch Geschäftskontakte zu einzelnen Personen untersagt.

Dies betrifft auch den Personalbereich. Auch Personalverantwortliche sind verpflichtet zu prüfen, ob (namensgleiche) Personen beschäftigt werden. Diese Überprüfung gilt auch für überlassene Mitarbeiter Leihpersonal, Praktikanten oder Studenten.