Nidda, 29.07.2013 (pt) Die Anzahl der möglichen Arbeitsorte im Bereich "JOBBÖRSE der Arbeitsagentur" wurde von einem auf zehn Arbeitsorte erhöht. Bitte beachten Sie dazu unbedingt folgende Information der JOBBÖRSE:

Inhaltlich identische Angebote dürfen gem. § 11 Abs. 4 der Nutzungsbedingungen der JOBBÖRSE nur einmalig eingestellt werden. Dies gilt auch für Stellenangebote, die sich an verschiedene Berufsgruppen richten oder bei denen hinsichtlich der Bewerberzahl keine Begrenzung vorgesehen ist.

Bezieht sich ein Angebot mit mehreren zu besetzenden Stellen auf unterschiedliche Arbeitsorte, müssen diese im Stellenangebot konkret angegeben werden. Im Stellenangebot können bis zu max. 10 verschiedene Arbeitsorte angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass nur dann mehr als ein Arbeitsort eingetragen werden darf, wenn tatsächlich mehrere Stellen an verschiedenen Arbeitsorten zu besetzen sind. Als Arbeitsort muss der Ort bzw. die Region oder das Land angegeben werden, in dem die Tätigkeit zukünftig tatsächlich ausgeübt werden soll (siehe § 11 Abs. 4 Nutzungsbedingungen der JOBBÖRSE).

Bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen ist die Agentur für Arbeit berechtigt, Stellenangebote zu löschen (§ 13 Abs. 1 Nutzungsbedingungen der JOBBÖRSE).

Vorheriger Artikel Nächster Artikel