Bewerberdaten DSGVO-konform löschen
Nach der Absage müssen Bewerberdaten gelöscht werden, sofern nicht eine freiwillige und nachweisbare Einwilligung nach Artikel 6 (1) lit. a) des Bewerbers besteht.
Da - zumindest in Deutschland - die Gefahr einer Klage nach dem AGG besteht, muss die Löschung zudem verzögert werden. Die Datenschutzbehörden der einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Meinungen zur Dauer und nennen drei bis sechs Monate.
Die gute Nachricht: In coveto fällt Ihnen dieser Prozeß leicht.
Bewerber absagen und zum Löschen vormerken
Bei einer Absage - die automatisch dokumentiert wird - gelangt der Kandidat auf die Löschliste.
Wie lange werden die Bewerbungsunterlagen gespeichert?
Sie legen selbst fest, nach wie vielen Monaten der Kandidat auf der Löschliste erscheinen soll.
Alle Kandidaten die zu Löschen sind, können Sie vorher kontrollieren und dann mit einem Klick löschen.
Bewerber-Pool
Bieten Sie Ihren Bewerbern die Möglichkeit, nach der
Absage weiter in Ihrem Talentpool zu bleiben?
Sehr gut, denn das erspart einige teure Stellenanzeigen und
viel Arbeit.
Die freiwillige Einwilligung muss dokumentiert werden und später ggf. vor Gericht nachweisbar sein.
Sie können den Bewerbern direkt im Bewerbungformular die Möglichkeit bieten, sich zu entscheiden. Auch hier entscheiden Sie selbst, welche Werte dargestellt werden.
Bei Bewerbungen per E-Mail oder Post können Sie das Bewerber-Extranet nutzen, um die Einwilligung später einzuholen.
Die Änderungen werden in coveto protokolliert und sind so nachvollziehbar.
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